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   OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2000 - 2 A 10283/00   

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https://dejure.org/2000,11027
OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2000 - 2 A 10283/00 (https://dejure.org/2000,11027)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.06.2000 - 2 A 10283/00 (https://dejure.org/2000,11027)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - 2 A 10283/00 (https://dejure.org/2000,11027)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Übernahme von Kosten für eine Rechtsverteidigung in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren durch einen Polizeibeamten; Rücknahme einer Bewilligung von Rechtsschutz für Landesbedienstete; Verletzung der Fürsorgepflicht eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 115
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 38.95

    Erfordernis eines vorherigen Antrags an den Dienstherrn vor Schadenersatzklage

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2000 - 2 A 10283/00
    Mit dieser Verwaltungspraxis ist der Beklagte - soweit entsprechende Fälle aufgetreten sind - eine Selbstbindung eingegangen, deren Beachtung von den Verwaltungsgerichten nur auf ihre Gleichheitskonformität beim Vollzug oder daraufhin überprüft werden kann, ob die Richtlinien unter Beachtung der von Rechtsprechung und Rechtslehre entwickelten Grundsätze für die Auslegung von Willenserklärungen angewendet worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 1997, ZBR 1998, 46 [48]).
  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2000 - 2 A 10283/00
    Diese Frage hat er unrichtig beantwortet, wobei es auf ein Verschulden nicht ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. August 1986, BVerwGE 74, 357 [364J).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.1994 - 2 A 12593/94

    Dienstherr; Rückzahlung eines Darlehns; Rechtsverteidigung ; Strafverfahren mit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2000 - 2 A 10283/00
    Derartige, im Interesse einer einheitlichen Ausübung der Fürsorgepflicht erlassene Verwaltungsvorschriften haben zur Folge, dass der Dienstherr alle von ihm angesprochenen Fälle hiernach behandeln muss und nur davon abweichen darf, wenn wesentliche Besonderheiten dies rechtfertigen (Urteil des Senats vom 09. Dezember 1994 - 2 A 12593/94.OVG -, NVwz-RR 1995, 456).
  • VGH Bayern, 02.04.2024 - 6 ZB 23.1243

    Bundesbeamtenrecht, Bundespolizei, Gewährung behördlichen Rechtsschutzes für

    Derartige, im Interesse einer einheitlichen Ausübung der Fürsorgepflicht erlassene Verwaltungsvorschriften haben zur Folge, dass der Dienstherr alle von ihm angesprochenen Fälle hiernach behandeln muss und nur davon abweichen darf, wenn wesentliche Besonderheiten dies rechtfertigen (BVerwG, B.v. 9.7.1984 - 2 B 45/84 - juris Rn. 3; B.v. 3.12.2013 - juris Rn. 9; OVG RhPf, U.v. 28.6.2000 - 2 A 10283/00 - juris Rn. 24; SächsOVG, U.v. 12.6.2012 - 2 A 895/11 - juris Rn. 17).

    Dies sei nach obergerichtlicher Rechtsprechung (OVG RhPf, U.v. 28.6.2000 - 2 A 10283/00) insbesondere dann - aber nicht nur dann - der Fall, wenn das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Straftaten im Amt von der Behörde selbst eingeleitet worden sei.

    Der Beamte soll von den Sonderbelastungen freigestellt werden, die sich aus einer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit oder Stellung als Beamter erfolgten, im Nachhinein aber nicht gerechtfertigten Strafverfolgung ergeben (OVG RhPf, U.v. 28.6.2000 - 2 A 10283/00 - juris Rn. 29).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 1 A 1890/07

    Herleitung eines Anspruchs auf Übernahme dienstlichen Rechtschutzes durch den

    in diesem Zusammenhang: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.7.1991 - 4 S 1370/90 -, juris (Rn. 18), und Beschluss vom 27.9.1996 - 4 S 3322/94 -, juris (Rn. 8); OVG Rh.-Pf., Urteil vom 28.6.2000 - 2 A 10283/00 -, NVwZ-RR 2001, 115 (116) DÖD 2001, 179 (180) = RiA 2001, 203 (205) und juris (Rn. 29).

    dazu allgemein: OVG Rh.-Pf., Urteil vom 28.6.2000 - 2 A 10283/00 -, NVwZ-RR 2001, 115 (116) = DÖD 2001, 179 (180) = RiA 2001, 203 (205) und juris (Rn. 28).

    OVG Rh.-Pf., Urteil vom 28.6.2000 - 2 A 10283/00 -, NVwZ-RR 2001, 115 = DÖD 2001, 179 (180) = RiA 2001, 203 (204) und juris (Rn. 24); VG Aachen, Urteil vom 23.4.2008 - 1 K 333/08 -, juris (Rn. 24).

  • VG Berlin, 31.05.2017 - 28 K 15.17

    Anspruch eines Beamten auf Gewährung eines zinslosen Darlehens zur

    Dabei entspricht es der ständigen Rechtsprechung, dass der Dienstherr befugt ist, die ihm durch das Gesetz eingeräumte Gestaltungsfreiheit in Ausübung seiner Fürsorgepflicht durch Verwaltungsvorschriften nach generellen Gesichtspunkten zu binden, um eine einheitliche und gleichmäßige Handhabung des Ermessens zu gewährleisten (s. dazu BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1984 - BVerwG 2 B 45.84 -, zitiert nach juris, Rdnr. 3; Urteil vom 26. November 1992 - BVerwG 2 C 21.91 -, zitiert nach juris Rdnr. 18; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Juni 2000 - 2 A 10283/00 -, zitiert nach juris, Rdnr. 24; Hessischer VGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 1 B 2234/12 -, zitiert nach juris, Rdnr. 8).

    Wie bereits ausgeführt, entspricht es allgemeiner Meinung, dass die Fürsorgepflicht die Übernahme von Verteidigungskosten eines Strafverfahrens als angemessen erscheinen lassen kann, welches wegen einer dienstlichen Verrichtung gegen den Beamten geführt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1984 - BVerwG 2 B 45.84 -, zitiert nach juris, Rdnr. 3; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Juni 2000 - 2 A 10283/00 -, zitiert nach juris, Rdnr. 24; OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Mai 2009 - 5 LC 148/08 -, zitiert nach juris, Rdnr. 2; Hessischer VGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 1 B 2234/12 -, zitiert nach juris, Rdnr. 8; Lemhöfer in Plog/Wiedow, BBG, Stand April 2017, § 78 BBG 2009, Rdnr. 85; B. Hoffmann in Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand April 2017, § 45 BeamtStG, Rdnr. 69; Kohde in v. Roetteken/Rothländer, Beamtenstatusgesetz, Stand August 2016, § 45 BeamtStG, Rdnr. 68).

    Sie hat dabei sowohl den Zweck der Gewährung dienstlichen Rechtsschutzes berücksichtigt, die sicherstellen soll, dass der Beamte sich nicht durch Angst vor unberechtigter Strafverfolgung in der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Dienstaufgaben gehemmt oder gar gehindert sehen soll (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Juni 2000 - 2 A 10283/00 -, zitiert nach juris, Rdnr. 29; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. März 2009 - 1 A 1890/07 -, zitiert nach juris, Rdnr. 40 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Mai 2009 - 5 LC 148/08 -, zitiert nach juris, Rdnr. 2), als auch den Umstand, dass der Kläger als Leiter einer Behörde, die in dem im Ermittlungsverfahren zugrunde gelegten Zeitraum vom 2010 bis 2015 u. a. auf die besondere Situation steigender Flüchtlingszahlen reagieren musste, auch Verantwortung für die ggf. von weiteren Mitarbeitern zu treffenden Entscheidungen zu übernehmen hatte.

  • VGH Hessen, 17.05.2013 - 1 B 2234/12

    Rechtsschutzgewährung durch den Dienstherrn

    In diesem Sinne ist auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Anspruch auf Fürsorge dann eingeschränkt ist, wenn der Dienstherr wegen des Verdachts einer Straftat im Amt ein Verfahren gegen den Beamten zu Recht eingeleitet hat (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 28. Juni 2000 - 2 A 10283/00 - NVwZ-RR 2001, 115).
  • VG Frankfurt/Oder, 07.11.2019 - 2 K 590/16

    Recht der Landesbeamten

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass dieser befugt ist, die ihm durch das Gesetz eingeräumte Gestaltungsfreiheit in Ausübung seiner Fürsorgepflicht durch Verwaltungsvorschriften nach generellen Gesichtspunkten zu binden, um eine einheitliche und gleichmäßige Handhabung des Ermessens zu gewährleisten (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1984, a.a.O.; Urteil vom 26. November 1992 - BVerwG 2 C 21.91 -, juris, Rn. 18; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Juni 2000 - 2 A 10283/00 -, juris, Rn. 24; Hessischer VGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 1 B 2234/12 -, juris, Rn. 8).

    Es entspricht allgemeiner Meinung, dass die Fürsorgepflicht die Übernahme von Verteidigungskosten eines Strafverfahrens als angemessen erscheinen lassen kann, welches wegen einer dienstlichen Verrichtung oder im Zusammenhang damit gegen den Beamten geführt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1984, a.a.O., Rn. 3; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Juni 2000, a.a.O., juris, Rn. 24; OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Mai 2009 - 5 LC 148/08 -, juris, Rn. 2; Hessischer VGH, Beschluss vom 14. Mai 2013, a.a.O., Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 22.05.2009 - 5 LC 148/08

    Ausgestaltung der strafrechtlichen Unschuldsvermutung eines Beamten nach § 45 S.

    Die zur Konkretisierung der Beistandspflicht (§§ 87 Abs. 1 Satz 2 NBG a. F., 45 Satz 2 BeamtStG) erlassene Nr. 1.1 (Zu § 87) der VV zum NBG soll nämlich die innere Unabhängigkeit des Beamten stärken (vgl. OVG Rhld-Pf, Urt. v. 28.6. 2000 - 2 A 10283/00 -, juris, Langtext Rn. 29), indem sie ihn unter den in ihr genannten Voraussetzungen von der Sonderbelastung freiststellt, die sich aus einer Strafverfolgung ergibt, die mit seiner amtlichen Tätigkeit oder Stellung zusammenhängt und sich im Nachhinein als ungerechtfertigt erweist.
  • VG Kassel, 15.11.2012 - 1 L 941/12

    Rechtsschutzgewärung durch den Dienstherren

    Zur Auslegung des Merkmals "dienstliches Interesse" in einschlägigen Verwaltungsvorschriften vertritt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 28. Juni 2000 - 2 A 10283/00 -, veröffentlicht in Juris, die Auffassung, dass im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage, ob ein solches Interesse vorliege, auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität der öffentlichen Verwaltung und ein möglicher Ansehensverlust der Behörde berücksichtigt werden könne.
  • OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 895/11

    Herleitung der Übernahme der Kosten der Rechtsverteidigung eines

    Diese Pflicht ist dann angesprochen, wenn der Beamte vom Dienstherrn Hilfe in gerichtlichen Verfahren begehrt, in die der Beamte aus dienstlichem Anlass verwickelt wird (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 28. Juni 2000 - 2 A 10283/00 -, juris; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 7. Aufl., § 9 Rn. 52).
  • VG Regensburg, 11.03.2009 - RO 1 K 07.1530

    Zu Art und Umfang der Fürsorgepflicht einer Gemeinde als Dienstherr gegenüber

    Bei (letztendlich) unberechtigten Vorwürfen, die außerhalb des Bereichs des Dienstherrn erhoben werden, kann der Rechtsschutz für einen Beamten nicht davon abhängig gemacht werden, ob es sich (angeblich) um Betrug bzw. Untreue oder um ein anderes Delikt handelt (s.a. VG Regensburg, Urt. v. 18.10.2000 Az. RN 1 K 99.2681, S. 5; OVG Koblenz, Urt. v. 28.6.2000, NVwZ-RR 2001, 115 f.).
  • OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 214/11

    Rechtsschutz des Dienstherrn in Strafsachen, Polizeibeamter, Fürsorgegrundsatz

    Diese Pflicht ist dann angesprochen, wenn der Beamte vom Dienstherrn Hilfe in gerichtlichen Verfahren begehrt, in die der Beamte aus dienstlichem Anlass verwickelt wird (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 28. Juni 2000 - 2 A 10283/00 -, juris; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 7. Aufl. § 9, Rn. 52).
  • VG Greifswald, 19.11.2015 - 6 A 435/14

    Gewährung von dienstlichem Rechtsschutz für Beamten im Rahmen der Fürsorgepflicht

  • VG Ansbach, 17.12.2019 - AN 4 E 19.02363

    Verdachtsberichterstattung über Amtswalter

  • VG Bayreuth, 30.07.2010 - B 5 K 09.561

    Voraussetzung für einen Anspruch gegen den Dienstherrn auf Gewährung von

  • VG Mainz, 02.10.2001 - 7 L 738/01

    Darlehen vom Dienstherren für die Rechtsverteidigung in einem

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